Zulassungsvoraussetzungen

Weiterbildung

Das breite Berufsfeld des landwirtschaftlichen Technikers fordert auch zahlreiche Qualifikationen. Die Weiterbildung zum Techniker soll hierzu die Voraussetzungen schaffen. Sie ist andererseits jedoch eine Weiterbildung, die landwirtschaftliche Vorkenntnisse in Praxis und Theorie einfordert. In der Funktion einer Weiterbildung werden Vorkenntnisse aus landwirtschaftlicher Theorie und Praxis vorausgesetzt.

Daraus ergeben sich nachfolgende Mindestqualifikationen:

  1. Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  2. Berufsschulabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Landwirtschaft (Landwirt, Tierwirt, technische Assistenten für Agrar- und Umweltanalytik, usw.) oder ein Nachweis eines gleichwertigen Ausbildungsstandes
  3. Zeugnis der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Landwirtschaft (Landwirt, Tierwirt, technische Assistenten für Agrar- und Umweltanalytik usw.)
  4. Praxis: 1 bis 2 Jahre (zuzüglich zur vorausgegangenen Berufsausbildungszeit)

Sonderregelungen

  1. Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreife, Fachhochschulreife und einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung können in das zweite Jahr der Technikerschule einsteigen. Die geforderte Praxiszeit verkürzt sich auf 1 Jahr. 
  2. Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Meisterprüfung im Bereich Landwirtschaft und mittlerem Bildungsabschluss können in das zweite Jahr der Technikerschule einsteigen. Die Forderung nach einer zusätzlichen Praxiszeit entfällt.